Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkung. Diese AGB regeln das B2B-Geschäft zwischen Daniel Schmilinski, tätig unter der Marke digitaldocks (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „digitaldocks"), und Auftraggebern im Sinne von § 14 BGB. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde"). Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungserbringung vorbehaltlos aufnimmt.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich ist die im Angebot oder Auftragsbestätigungsschreiben getroffene Regelung.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2 Leistungsspektrum
(1) Der Auftragnehmer erbringt für seine Kunden insbesondere folgende Leistungen:
a) Werkvertragliche Leistungen — Konzeption, Design und Entwicklung digitaler Werkzeuge, namentlich individuelle Websites, Online-Shops, Konfiguratoren, Mitgliederbereiche, Plattformen sowie maßgeschneiderte Web-Tools für Vertrieb, Service und Innendienst (nachfolgend „Andocklösungen");
b) Dienstvertragliche Leistungen — Beratung, Konzept-Workshops, strategische Begleitung und Schulung im Zusammenhang mit den genannten Werkzeugen;
c) Dauerschuldleistungen — Hosting, Wartung und laufender Support entwickelter Lösungen, soweit ausdrücklich beauftragt.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Spezifikation und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot. Im Konfliktfall haben die Bestimmungen des Angebots Vorrang vor diesen AGB.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne oder alle Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen. Die Auswahl erfolgt nach kaufmännischer Sorgfalt.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, KI-gestützte Anwendungen und Werkzeuge (z.B. Code-Assistenten, Sprachmodelle) zur Leistungserbringung einzusetzen, soweit dies dem Projektfortschritt und der Qualität dient. Vertraulichkeit und Datenschutz bleiben gewahrt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein als verbindlich gekennzeichnetes Angebot ist 14 Tage ab Zugang bindend.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung des Kunden (auch per E-Mail) oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zustande.
(3) Vorvertragliche Leistungen — insbesondere ein kostenloses Erstgespräch, ein unverbindlicher Lösungsansatz oder ein vor Auftragsstart bereitgestellter Prototyp — sind kostenfreie Marketing-Leistungen. Sie begründen keinen Anspruch auf Fortbestand, Weiterentwicklung, Übergabe oder Schadensersatz und können jederzeit eingestellt werden.
(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder textlichen Bestätigung.
§ 4 Werkvertragliche Leistungen
(1) Für werkvertragliche Leistungen nach § 2 Abs. 1 lit. a) gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen.
(2) Die Vergütung erfolgt nach dem im Angebot vereinbarten Festpreis oder nach dort genannten Stunden-/Tagessätzen. Der Auftragnehmer kann Webentwicklungs- und Tool-Projekte in Phasen aufteilen (Konzept, Prototyp, Umsetzung, Inbetriebnahme), die jeweils getrennt vergütet werden.
(3) Bei Festpreis-Projekten umfasst die Vergütung den im Angebot definierten Scope. Innerhalb der Phasen ist eine Korrekturschleife je Leistungspaket inkludiert. Darüber hinausgehende Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Anforderungen sind Mehrleistungen, werden gesondert dokumentiert und nach Aufwand oder Festpreis-Aufschlag berechnet.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Gesamtauftragswerts bei Auftragsstart in Rechnung zu stellen. Bei umfangreichen Projekten kann die Vergütung in Meilensteinzahlungen aufgeteilt werden.
(5) Soweit dem Vertrag Gestaltungsspielraum innewohnt, steht dem Auftragnehmer ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Geschmacksgrundlage und gestalterische Detailausführung sind nicht abnahmehindernd.
§ 5 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung einer werkvertraglichen Leistung oder eines abgegrenzten Leistungsteils teilt der Auftragnehmer dem Kunden die Abnahmebereitschaft mit. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung auf Basis der vereinbarten Anforderungen unverzüglich zu prüfen.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
a) der Kunde sie ausdrücklich abnimmt;
b) der Kunde innerhalb von 14 Werktagen ab Mitteilung der Abnahmebereitschaft keine schriftliche Beanstandung erheblicher Mängel mitteilt — auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung hingewiesen;
c) der Kunde die Leistung produktiv nutzt oder für Dritte zugänglich ins Netz stellt.
(3) Unerhebliche Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen. Sie werden im Rahmen der Gewährleistung bzw. Garantie nachgebessert.
§ 6 Festpreisgarantie und 12-Monate-Garantie
(1) Der Auftragnehmer bietet seinen Kunden über die gesetzliche Gewährleistung hinaus zusätzliche vertragliche Garantien. Die jeweils gültigen Garantien werden auf der Website des Auftragnehmers kommuniziert und werden Vertragsbestandteil, sofern sie im individuellen Angebot ausdrücklich bestätigt sind.
(2) Festpreisgarantie. Wird ein Projekt zum Festpreis vereinbart, gilt der im Angebot ausgewiesene Festpreis für den dort definierten Scope. Scope-Erweiterungen, nicht spezifizierte Zusatzwünsche oder durch den Kunden veranlasste grundlegende Anforderungsänderungen sind Mehrleistungen im Sinne von § 4 Abs. 3 und werden gesondert vergütet.
(3) 12-Monate-Garantie. Tritt innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme der Leistung ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel auf, wird dieser im Rahmen der Garantie kostenfrei nachgebessert. Die Garantie tritt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung nach §§ 633 ff, 634a BGB; gesetzliche Mängelansprüche bleiben unberührt.
(4) Von der 12-Monate-Garantie ausgenommen sind Beeinträchtigungen, die zurückzuführen sind auf:
a) eigenmächtige Änderungen am Werk durch den Kunden oder durch beauftragte Dritte;
b) Drittsysteme, externe APIs, Browser-Updates oder Hosting-Umgebungen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers;
c) unsachgemäße Nutzung, fehlende Mitwirkung des Kunden oder höhere Gewalt;
d) gewünschte Funktionserweiterungen oder konzeptionelle Änderungen, die keinen Mangel der ursprünglichen Leistung darstellen.
(5) Die Garantie ist nicht als Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach § 634a BGB zu verstehen.
§ 7 Dienstvertragliche Leistungen
(1) Für Beratungs-, Konzept-, Workshop- und Schulungsleistungen nach § 2 Abs. 1 lit. b) gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen.
(2) Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Bemühung nach kaufmännischer Sorgfalt, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Insbesondere wird keine Zusicherung gegeben, dass durch die erbrachte Beratung ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird.
(3) Die Vergütung erfolgt nach den im Angebot ausgewiesenen Stunden- oder Tagessätzen. Reisekosten, Spesen und etwaige Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht pauschal vereinbart.
(4) Bei vereinbarten Workshops, Schulungen oder fest terminierten Terminen gelten folgende Stornoregelungen: Absagen bis 14 Tage vor Termin sind kostenfrei. Bei Absagen 13 bis 7 Tage vor Termin werden 30 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt. Bei Absagen 6 Tage vor Termin oder kurzfristiger werden 100 % der vereinbarten Vergütung fällig, abzüglich tatsächlich ersparter Aufwendungen.
§ 8 Hosting und Wartung
(1) Soweit der Auftragnehmer Hosting- oder Wartungsleistungen ausdrücklich übernimmt, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen.
(2) Der Auftragnehmer gewährleistet eine Verfügbarkeit der gehosteten Anwendungen von 99 % im Monatsmittel, bezogen auf Rahmenbedingungen, die im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (Verfügbarkeit der Server, Funktionieren der bereitgestellten Software). Die Verfügbarkeit von Internetzugangs-, Übertragungs- und Drittnetzen liegt nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers.
(3) Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt. Kurzfristige Unterbrechungen zur Behebung akuter Störungen sind zulässig.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen der eigenen Inhalte und Daten anzufertigen und diese auf Datenträgern zu speichern, die physisch nicht beim Auftragnehmer liegen. Die Datenwiederherstellung durch den Auftragnehmer ist eine gesondert zu vergütende Leistung.
(5) Hosting- und Wartungsverträge haben — sofern nicht abweichend vereinbart — eine Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform.
(6) Die Domain-Registrierung ist nicht Bestandteil der Hosting-Leistung, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Der Auftragnehmer kann auf Wunsch des Kunden als Vermittler gegenüber Registrierungsstellen tätig werden; Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle (z.B. DENIC) gelten ergänzend.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Materialien, Daten und Entscheidungen rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die überlassenen Inhalte, Bilder, Texte, Logos und sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind oder die für die Verwendung erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Schutzrechten an überlassenen Materialien resultieren.
(3) Soweit der Auftragnehmer dem Kunden Entwürfe, Testversionen oder Zwischenstände zur Prüfung unter angemessener Fristsetzung überlässt, gelten diese mit Ablauf der Frist als freigegeben, sofern keine Korrekturaufforderung beim Auftragnehmer eingeht.
(4) Verzögerungen aufgrund nicht oder verspätet erbrachter Mitwirkung des Kunden gehen zu Lasten des Kunden. Verbindliche Termine und Fristen verschieben sich entsprechend.
(5) Kommt der Kunde mit der Erbringung seiner Mitwirkung trotz angemessener Fristsetzung über einen Zeitraum von 6 Wochen nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, abzüglich tatsächlich ersparter Aufwendungen, die pauschal mit 20 % der noch nicht erbrachten Vergütung bemessen werden. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Anteils unbenommen.
§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reisekosten, Spesen und Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht pauschal vereinbart.
(2) Rechnungen des Auftragnehmers sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen einzustellen.
(4) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur zulässig, soweit die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Vergütung aus dem jeweiligen Auftrag verbleiben die Rechte an den erbrachten Leistungen — insbesondere die Nutzungsrechte nach § 11 — beim Auftragnehmer (Rechtevorbehalt).
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Kunden ein einfaches, übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im jeweiligen Auftrag erstellten Werkergebnissen ein. Das Recht erstreckt sich auf den vertragsgemäßen Gebrauch.
(2) Das Recht zur Bearbeitung und Weiterentwicklung der Werkergebnisse durch den Kunden oder beauftragte Dritte ist eingeschlossen. Der Auftragnehmer übergibt auf Wunsch des Kunden den Quellcode sowie die zur eigenständigen Weiterführung notwendige Dokumentation.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, im Rahmen der Leistungserbringung entwickelte generische Code-Bausteine, wiederverwendbare Module, abstraktes Know-how und allgemeine Pattern in anderen Projekten weiter zu verwenden. Davon ausgenommen sind kundenspezifische Identitäten, Inhalte und kundenspezifische Geschäftslogik.
(4) An eingesetzten Open-Source-Komponenten, Bibliotheken und Frameworks verbleiben die jeweiligen Rechte bei den ursprünglichen Rechteinhabern; die Lizenzbedingungen gelten unverändert fort.
(5) Soweit für die Leistungserbringung Lizenzen Dritter (z.B. Stock-Material, kostenpflichtige Plugins, Schriften) erforderlich sind, gehen diese Lizenzen zu den Bedingungen des Lizenzgebers auf den Kunden über. Die Kosten trägt der Kunde, soweit nicht im Angebot abweichend vereinbart.
§ 12 Lieferfristen
(1) Lieferfristen und Termine sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund von Mitwirkungsausfällen des Kunden, Anforderungsänderungen, Drittsystem-Problemen oder höherer Gewalt verlängern verbindlich vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 13 Gewährleistung
(1) Für die Mangelfreiheit der werkvertraglichen Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 633 ff, 634a BGB.
(2) Bei Vorliegen eines Mangels, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, hat der Auftragnehmer Anspruch auf zweimalige Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde mindern oder nach den gesetzlichen Voraussetzungen zurücktreten.
(3) Unerhebliche Mängel — insbesondere solche, die die vereinbarte Verwendung nicht nachhaltig beeinträchtigen — begründen keine Mängelansprüche.
(4) Die vertragliche Garantie nach § 6 Abs. 3 (12-Monate-Garantie) tritt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung. Sie ersetzt diese nicht.
§ 14 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung — insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden — ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger, gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, eigene Daten und Inhalte regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern, insbesondere auf Datenträgern außerhalb der beim Auftragnehmer betriebenen Systeme.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Konzepte, Quellcode, Zugangsdaten — vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrags zu nutzen.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
a) bei Zugang bereits öffentlich bekannt waren oder anschließend ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden;
b) der empfangenden Partei vor Zugang bereits ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren;
c) der empfangenden Partei rechtmäßig durch Dritte ohne Vertraulichkeitsverpflichtung zugänglich gemacht wurden;
d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder gerichtlicher / behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie für drei Jahre nach Vertragsende fort.
§ 16 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung im Rahmen der Vertragsabwicklung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z.B. Daten von Endkunden des Kunden in einer entwickelten Plattform), schließen die Parteien gesondert eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Diese Vereinbarung geht im Konfliktfall diesen AGB vor.
(3) Weitere Informationen zum Umgang mit Daten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 17 Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das abgeschlossene Projekt nach Live-Schaltung beziehungsweise nach erfolgter Abnahme als Referenz öffentlich zu nennen. Dies umfasst insbesondere:
a) die namentliche Nennung des Kunden samt Logo;
b) die Darstellung des Projekts mit Bildschirmaufnahmen, Beschreibungen und thematischer Einordnung im Portfolio des Auftragnehmers, auf der Website von digitaldocks sowie in Pitch- und Vertriebsunterlagen;
c) die Erwähnung in beruflichen Profilen und Veröffentlichungen (z.B. LinkedIn, GitHub, Case Studies, Vorträge);
d) das Setzen eines Hyperlinks zur Website des Kunden.
(2) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer widersprechen. Der Widerspruch wirkt ab Zugang; bereits veröffentlichte Inhalte werden innerhalb angemessener Frist entfernt. Eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen.
(3) Vertrauliche Inhalte (Geschäftszahlen, interne Prozesse, Wettbewerbsstrategien, personenbezogene Daten von Endkunden) werden in Referenzdarstellungen nicht offengelegt.
§ 18 Kündigung
(1) Bei werkvertraglichen Leistungen gilt das Kündigungsrecht des Kunden nach § 648 BGB. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen oder werden gemäß § 648 BGB pauschal mit fünf Prozent der noch ausstehenden Vergütung in Anspruch genommen.
(2) Dauerschuldverhältnisse (insbesondere Hosting und Wartung) können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Mindestlaufzeiten gemäß § 8 Abs. 5 bleiben unberührt.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor bei:
a) Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung;
b) wesentlicher Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 9 Abs. 5);
c) Verletzung der Vertraulichkeitspflichten;
d) Aufnahme eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail ist ausreichend).
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Auf die Vertragsbeziehung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Textformklausel selbst.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.